Waldbrandschutzverordnung in Kraft

Die Bezrikshauptmannschaft Urfahr-Umgebung hat auch dieses Jahr wieder eine Waldbrandschutzverordnung erlassen. Diese gilt seit 2. Juni 2023 bis 31. Oktober 2023. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Urfahr-Umgebung sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Download Verordnung